H3 Xenon Brenner-SUPER QUALITÄT UND EINMALIGE 6000 Kelvin PLATINUM OPTIK AUS DEM HAUSE AUTIX
Ersatzbrenner für unsere H3 Xenon Sets. Diese Brenner sind von hoher PLATINUM Qualität und Leuchtstärke. Die durchschnittliche Lebenserwartung dieses Xenonbrenners beträgt ca. 2500 Stunden.Einer Leuchtkraft von ca 3400 Lumen ist in etwas 4 bis 5 mal heller als bei einer Halogen Birne.Die Anschlüsse der Xenon-Lampe passen an alle Xenon-Nachrüstsätze die auf dem Mark angeboten werden.Leider nicht im STVO zugelassen.
Passend alle Modelle mit H3 System (Fassung PK22s)
Die Vorteile:
- doppelte Leuchtkraft (höhere Reichweite und breiterer Lichtkegel)
- drei bis viermal höhere Lebensdauer wie herkömmliche Halogenlampen,
- geringere Energieverbrauch( ca 30%)
- Tagesähnliches Licht(auch bei Nachfahren, im Regen oder Schnee)
- deutlich bessere Spiegelung der Straßenmarkierungen und Schildern
- Vermeidung von Augenmüdigkeit
Kinderleichter Austausch gegen "alte" H1 Brenner dank PLUG & PLAY Techniksteckfertig, einfach gegen vorhandene Leuchtmittel tauschen
Lieferumfang
~1 St H3 Brenner mit 6000Kelvin
~Rechnung als Garantieträger
Rechtlicher Hinweis:
Das Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System, das das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
2. oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen