AUTIX D1R Xenon Brenner BLUE DIAMANT 8000K

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Product No.: ALS/05.4400.118
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AUTIX D1R Xenon Brenner BLUE DIAMANT 8000K
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AUTIX D1R Xenon Brenner BLUE DIAMANT 8000K
AUTIX D1R Xenon Brenner BLUE DIAMANT 8000K
D1R XENON BRENNER BLUE DIAMANT 8000 Kelvin mit integriertem Zünder

SUPER QUALITÄT UND EINMALIGE 8000 Kelvin OPTIK AUS DEM HAUSE AUTIX
Mit diesem D1R Brenner und einer Farbtemüeratur von 8000 Kelvin können die originalen werkseitig verbauten D1 Brenner, welche eine vergleichbar geringe Farbtemperatur von ca. 4250K und ein eher weiss -gelbliches Licht abstrahlen, ohne weiteres ersetzt werden.Brenner mit 6000 und 8000 Kelvin werden (seit 01.01.2008) nur für den asiatischen und USA Mark hergestellt und sind in Deutschland und EU Länder sehr schwer zu kaufen. Leider nicht im STVO zugelassen.

Passend alle Modelle mit D1R System /ohne Linsen Scheinwerfer/
 VW: Passat, EOS, BMW: Neuer 3er, 5er ab Baujahr 2008, X3 und X5. Audi: neues Mod. A3, A4, A6, Q8. Mercedes: neue C-Klasse, E-Klasse ab Modelljahr 2008, S-Klasse.Volvo: S80, V70, XC70, XC90. Porsche: Boxter & Cayman für MB S Klasse,SKODA ,SEAT, u.a
Die Vorteile: 
·                    doppelte Leuchtkraft (höhere Reichweite und breiterer Lichtkegel)
·                    drei bis viermal höhere Lebensdauer wie herkömmliche Halogenlampen, 
·                    geringere Energieverbrauch( ca 30%)
·                    Tagesähnliches Licht(auch bei Nachfahren, im Regen oder Schnee)
·                    deutlich bessere Spiegelung der Straßenmarkierungen und Schildern
·                    Vermeidung von Augenmüdigkeit
Kinderleichter Austausch gegen "alte" Brenner dank PLUG & PLAY Techniksteckfertig, einfach gegen vorhandene Leuchtmittel tauschen

 
Rechtlicher Hinweis:
Das Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System, das das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
2. oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen

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